RoHS-Konformitätserklärung
 

Stand: Jan. 2023
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RoHS (Restriction of the use of certain Hazardous Substances) ist die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.

Hiermit bestätigen wir die Konformität unserer Produkte entsprechend der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08.06.2011 zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, sowie dem, mit der Richtlinie 2015/863/EU, geänderten Anhang II.

Bei der Herstellung und Verarbeitung aller Heidenreich-Produkte, werden die maximal zulässigen Höchstkonzentrationen der nachfolgend namentlich genannten Substanzen nicht überschritten:

  • Blei (Pb), < 0,1 %
  • Quecksilber (Hg), < 0,1 %
  • Cadmium (Cd), < 0,01%
  • Hexavalentes Chrom (Cr+6), < 0,1 %
  • Polybromierte Biphenyle (PBB), < 0,1 %
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE), < 0,1 %
  • Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), < 0,1 %
  • Butylbenzylphthalat (BBP), < 0,1 %
  • Dibutylphthalat (DBP), < 0,1 %
  • Diisobutylphthalat (DIBP), < 0,1 %

Heidenreich Gehäusetechnik GmbH & Co. KG erklärt hiermit, dass all unsere Produkte RoHS-konform produziert werden.

Heidenreich Gehäusetechnik GmbH & Co. KG

M. Heidenreich

 
 
 

Kundeninformation zur Verordnung EG Nr. 1907/2006
(REACH) und zum Nichtgebrauch von SVHC
(Substances of Very High Concern)

Stand: Jan. 2023
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Die europäischen Chemikalienverordnung REACH (Verordnung zur Registrierung,Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe;
englisch: Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) gilt in allen
Mitgliedstaaten der EU, sie trat zum 1. Juni 2007 in Kraft.

Die Fa. Heidenreich Gehäusetechnik GmbH & Co. KG ist Hersteller im Bereich Blechbearbeitung und Gehäusebau und als solcher im Sinne von REACH ein sogenannter „nachgeschalteter Anwender“. Aus den von Ihnen bei Heidenreich bezogenen Erzeugnissen wird unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen kein Stoff freigesetzt werden. Somit unterliegt Heidenreich grundsätzlich also weder der Registrierungspflicht noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.

Die in unseren Erzeugnissen enthaltenen möglicherweise registrierungspflichtigen chemischen Stoffe müssen folglich ausschließlich durch unsere Vorlieferanten registriert werden.

Mit den Lieferanten relevanter Produkte, die in unseren Erzeugnissen verarbeitet werden, stehen wir in engem Kontakt und werden gemäß REACH Verordnung Art. 33 informiert, ob gelistete SVHC-Stoffe über 0,1 Massenprozent enthalten sind.

Sollte dies der Fall sein werden wir Sie umgehend darüber informieren.

Die jeweils aktuelle Fassung der Kandidatenliste finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Chemikalien-Agentur ECHA unter:
https://echa.europa.eu/chem_data/candidate_list_tabel_en.asp

Durch die Vielzahl an Anfragen, mit zum Teil individuellen Fragebögen, können wir nicht detailliert im Einzelnen antworten und wählen deshalb diese Form. Wir bitten um Verständnis.

Heidenreich Gehäusetechnik GmbH & Co. KG

M. Heidenreich