Kundeninformation zur Verordnung EG Nr. 1907/2006 (REACH) und zum Nichtgebrauch von SVHC (Substances of Very High Concern)
Stand: Jan. 2023 Download
Die europäischen Chemikalienverordnung REACH (Verordnung zur Registrierung,Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe; englisch: Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) gilt in allen Mitgliedstaaten der EU, sie trat zum 1. Juni 2007 in Kraft.
Die Fa. Heidenreich Gehäusetechnik GmbH & Co. KG ist Hersteller im Bereich Blechbearbeitung und Gehäusebau und als solcher im Sinne von REACH ein sogenannter „nachgeschalteter Anwender“. Aus den von Ihnen bei Heidenreich bezogenen Erzeugnissen wird unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen kein Stoff freigesetzt werden. Somit unterliegt Heidenreich grundsätzlich also weder der Registrierungspflicht noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.
Die in unseren Erzeugnissen enthaltenen möglicherweise registrierungspflichtigen chemischen Stoffe müssen folglich ausschließlich durch unsere Vorlieferanten registriert werden.
Mit den Lieferanten relevanter Produkte, die in unseren Erzeugnissen verarbeitet werden, stehen wir in engem Kontakt und werden gemäß REACH Verordnung Art. 33 informiert, ob gelistete SVHC-Stoffe über 0,1 Massenprozent enthalten sind.
Sollte dies der Fall sein werden wir Sie umgehend darüber informieren.
Die jeweils aktuelle Fassung der Kandidatenliste finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Chemikalien-Agentur ECHA unter: https://echa.europa.eu/chem_data/candidate_list_tabel_en.asp
Durch die Vielzahl an Anfragen, mit zum Teil individuellen Fragebögen, können wir nicht detailliert im Einzelnen antworten und wählen deshalb diese Form. Wir bitten um Verständnis.
Heidenreich Gehäusetechnik GmbH & Co. KG
M. Heidenreich
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