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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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§ 14 Materialbeistellungen |
Werden Materialien vom Kunden geliefert, so sind sie auf seine Kosten und Gefahr mit einem angemessenen Mengenzuschlag von mindestens 5 % rechtzeitig und in einwandfreier Beschaffenheit anzuliefern.
Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Soweit der Kunde seiner Verpflichtung, Materialien rechtzeitig beizustellen, nicht fristgerecht nachkommt, trägt der Kunde die Mehrkosten für Fertigungsunterbrechungen. |
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