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 Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 13 Schadensersatzansprüche/Haftung
1. Ausgeschlossen ist die Haftung der Firma sowie die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Firma für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen.

Dies gilt nur, soweit die leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen keine vertragswesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder Schäden an übernommenen Garantien betreffen oder Ansprüche aus Produktshaftungsgesetz berührt sind. Unabhängig von einem Verschulden der Firma bleibt eine etwaige Haftung wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Soweit der Schaden durch eine vom Kunden abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet die Firma nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.

2. Die Haftung wegen Lieferverzuges und Unmöglichkeit bleibt unberührt.
 
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