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 Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 10 Zahlungsbedingungen, Verzug
1. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit.

2. 1/3 des Wert der Leistung und Preise für Nebenleistungen werden, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist, mit Auftragsbestätigung der Firma fällig; sofern der Vertragspartner Verbraucher ist, mit Unterzeichnung des Kaufvertrages. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Erfüllung tritt bei Zahlung per Scheck erst mit dessen Einlösung ein; im Übrigen bei Barzahlung mit Erhalt des Geldes oder bei Lastschrift/Überweisung mit vorbehaltloser Gutschrift.

3. Soweit der Kunde Verbraucher ist, steht diesem ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, steht diesem im Falle des Vorhandenseins von Mängeln ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung/Leistung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Lieferung/Leistung zu. Auch steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht insoweit aus dem selben rechtlichen Verhältnis zu, wenn der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder bestritten und entscheidungsreif ist. In einem solchen Fall ist der Kunde jedoch nur insoweit zur Zurückbehaltung berechtigt, als der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängeln behafteten - Ware oder Leistung steht.

4. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung 30 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht vollständig bezahlt hat.

Soweit der Kunde Verbraucher ist, ist die Firma im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen; sofern der Kunde Unternehmer ist, ist der Verkäufer im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen.

Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Firma kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als 5 bzw. 10 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) entstanden ist. Der Firma ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Von vorstehender Regelung unberührt bleibt der gesetzliche Zinssatz.

5. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug bzw. droht Zahlungseinstellung des Kunden oder liegen sonst ungünstige finanzielle Auskünfte über den Kunden vor, werden alle noch offenen Forderungen und Wechsel sofort fällig. Tritt hiernach sofortige Fälligkeit ein, ist die Firma befugt, bereits gelieferte Ware sicherheitshalber wieder an sich zu nehmen, ohne dass hierdurch die Zahlungspflicht des Kunden erlischt. Ist die Lieferung/Leistung noch nicht erbracht, kann die Firma im Falle der sofortigen Fälligkeit diese von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen.

6. Die Firma kann vom Vertrag oder Teilen des Vertrages durch schriftliche Erklärung zurücktreten, falls der Kunde zahlungsunfähig wird, insbesondere die Überschuldung des Kunden eintritt oder seine Zahlungen einstellt oder Insolvenzantrag (bei Unternehmern) bzw. Antrag auf Restschuldbefreiung (bei Verbrauchern) stellt. Das Rücktrittsrecht ist bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Restschuldbefreiungsverfahrens auszuüben. Der Kunde hat die Firma unverzüglich über den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, der Überschuldung oder der Zahlungseinstellung zu unterrichten. Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung, ist er verpflichtet, an die Firma den pauschalen Betrag von 5 % des Wert der Leistung zu zahlen.

Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Firma kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist; der Firma ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

7. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche aus dem selben rechtlichen Verhältnis rechtskräftig festgestellt, unbestritten bzw. bestritten aber entscheidungsreif sind.

8. "Die Firma ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Besteller zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Kamekestr. 2-8, 50672 Köln, abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die abcfinance GmbH erfolgen. Deren Bankverbindung wird dem Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt."
 
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