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 Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 8 Gefahrübergang, Versand
1. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz der Firma in Straßberg.

Versendet die Firma die Ware auf Verlangen des Kunden nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald diese die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung ab Geschäftssitz der Firma in Straßberg.

Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Auf Wunsch den Kunden wird auf seine Kosten eine Transportversicherung zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen.

Teillieferungen sind zulässig und berechtigen, auch wenn eine einzige Lieferung vereinbart wurde, nicht zur Ablehnung der Leistung.

2. Soweit der Kunde Verbraucher ist, trägt dieser die Kosten der Versendung ab dem Ort des Abschlusses des Kaufvertrages, also dem Geschäftssitz der Firma in Straßberg, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes.
 
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