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 Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 5 Lieferung, Bereitstellung
1. Soweit der Kunde Unternehmer ist, erfolgen die Lieferungen netto (insbesondere ohne Lieferkosten) ab Geschäftssitz der Firma in Straßberg mit der Folge, dass der Kunde die Kosten der Versendung ab dem Geschäftssitz der Firma trägt.

Soweit der Kunde Verbraucher ist, trägt dieser die Kosten der Versendung ab dem Ort des Abschlusses des Kaufvertrages, also dem Geschäftssitz der Firma in Straßberg, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes. Die Regelung des § 446 BGB bleibt unberührt

2. Verbindliche Bereitstellungstermine bzw. Liefertermine oder unverbindliche Bereitstellungs- bzw. Lieferfristen sind schriftlich anzugeben. Bereitstellungsfristen bzw. Liefertermine beginnen mit Vertragsabschluss.

Der Kunde kann 7 Tage nach Überschreiten einer unverbindlichen Liefer- bzw. Bereitstellungsfrist die Firma auffordern, bereitzustellen oder zu liefern. Die Firma ist berechtigt, innerhalb von 7 weiteren Tagen die bestellte Ware an den Kunden zu liefern.

Im Falle des Verzugs haftet die Firma bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines ihrer Organe, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist die Haftung der Firma in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit es nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) betrifft. Im Übrigen wird die Haftung der Firma wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf höchstens 15 % des Wert der Leistung begrenzt. Will der Kunde darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatzansprüche statt der Leistung verlangen, muss er der Firma nach Ablauf der 7-Tage-Frist gem. Satz 2 eine angemessene Frist von weiteren 7 Tagen zur Lieferung und Bereitstellung setzen. Die Haftung der Firma für den Schadensersatz statt der Leistung wird auf höchstens 15 % des Wert der Leistung begrenzt.Soweit der Kunde Verbraucher ist, wird die Haftung der Firma für den Schadensersatz neben der Leistung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf höchstens 15 % des Wert der Lieferung/Leistung und für den Schadensersatz statt der Leistung auf den Wert des von der Verzögerung betroffenen Teils der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf einer der Firma etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. wenn die Verletzung eine wesentliche Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) betrifft.

Die Firma haftet im Geschäftsverkehr sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Bereitstellung eingetreten wäre.

3. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten; die Firma übernimmt kein Beschaffungsrisiko.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, wird dieser von der Firma unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Lieferware informiert und im Falle eines Rücktritts wird dem Kunden unverzüglich die entsprechende Gegenleistung erstattet.

Soweit der Kunde Verbraucher ist, ist die Firma berechtigt, bei Nichtverfügbarkeit der Lieferware vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Firma trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit der Firma für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Klausel § 5 Nr. 2 unberührt. Die Firma wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn dieser zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; die Firma wird dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.


4. Im Falle der Unmöglichkeit der Lieferung und Leistung haftet die Firma bei Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist die Haftung der Firma in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit es nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) betrifft. Im Übrigen wird die Haftung der Firma wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt höchstens 15 % des Wert der Lieferung/Leistung begrenzt.

Die Firma haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Bereitstellung eingetreten wäre.

Soweit der Kunde Verbraucher ist, ist dieser berechtigt, für den Fall der Unmöglichkeit der Lieferung Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf höchstens 15 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) gehaftet wird.

Die Firma haftet im Geschäftsverkehr sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Bereitstellung eingetreten wäre.

Das Recht des Kunden zum Rücktritt gem. § 6 bleibt unberührt.

5. In Fällen höherer Gewalt (insbesondere bei kriegerischen Ereignissen oder Naturkatastrophen) oder sonstigen bei der Firma oder ihren Lieferanten auftretenden Betriebsstörungen, die die Firma ohne ihr Vertretenmüssen daran hindern, zum vereinbarten Termin bzw. innerhalb einer vereinbarten Frist zu liefern oder bereitzustellen, ist diese berechtigt, die Bereitstellung/Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben bzw. bei endgültiger Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung auf Grund der genannten Fälle höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten.

Führen entsprechende Störungen zu einer Liefer- oder Bereitstellungsverzögerung von mehr als 2 Monaten, können die Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt. Die Firma hat den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Ware nach Ablauf der 2 Monate unverzüglich zu informieren und diesem im Falle des Rücktritts die Gegensleistung danach unverzüglich zu erstatten.

6. Sonder- und Einzelanfertigungen können nicht zurückgenommen werden. Über- und Unterlieferungen im angemessenen Verhältnis zu der zu liefernden Menge (5-10%) müssen wir uns vorbehalten.
 
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