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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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§ 17 Schriftform, Sonstige Regelungen |
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern sind sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen schriftlich niederzulegen.
Sollten im Geschäftsverkehr mit Unternehmen einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. |
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