Ihr Browser versteht leider kein Java Script
 Allgemeine Geschäftsbedingungen
  AGB als PDF Dokument zurück zur Übersicht  
 
 
§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung gegenwärtiger und zukünftiger Geschäftsbeziehungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten aus einer Geschäftsverbindung unter Vollkaufleuten der Geschäftssitz der Firma, Straßberg. Die Firma ist auch berechtigt, den Kunden an einem anderen, örtlich und sachlich zuständigen Gericht zu verklagen. Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und nach Vertragsschluss seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- bzw. Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Soweit der Kunde Verbraucher ist, gilt derselbe Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und nach Vertragsschluss seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

2. Auf sämtliche Geschäftsbeziehungen findet deutsches materielles Recht Anwendung unter Ausschluß jeglicher internationaler Übereinkommen, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).
 
» nach oben «